Welche Leistungen stehen Ihnen zu
Wenn Sie pflegebedürftig sind, bekommen Sie Leistungen von der Pflegeversicherung. Die Versicherung bezahlt zum Beispiel Geld für die Pflege zuhause oder in einem Pflegeheim. Welche Leistungen und wieviel Geld Sie bekommen, erfahren Sie hier.
Pflege zuhause
Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen Sie beantragen. Wer pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad hat, bekommt Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Pflegesachleistungen nennt man die Hilfe von professionellen Pflegediensten. Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad ab. Welchen Pflegegrad man hat, stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) fest.
Pflegegeld gibt es für die Betreuung und Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde zuhause.
Pflegegeld pro Monat:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|
- | 316 Euro | 545 Euro | 728 Euro | 901 Euro |
Pflegesachleistungen nennt man die Hilfe von professionellen Pflegediensten. Für die Pflegesachleistung dürfen pro Monat höchstens folgende Beträge verbraucht werden:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|
- | 689 Euro | 1.298 Euro | 1.612 Euro | 1.995 Euro |
Sie können Pflegesachleistungen und Pflegegeld auch kombinieren. Das bedeutet, einen Teil der Pflege können Angehörige oder Freunde übernehmen. Dafür bekommen Sie Pflegegeld. Und den anderen Teil der Pflege übernimmt ein mobiler Pflegedienst. Dafür bekommt der Pflegedienst Geld von der Pflegekasse.
Pflegevertretung und Kurzzeitpflege
Es kommt vor, dass eine private Pflegeperson ausfällt. Zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub. In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die Verhinderungspflege
Eine andere Person oder ein ambulanter Pflegedienst übernimmt für einige Zeit die Pflege zu Hause. Dann übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege bis zu sechs Wochen. Pro Jahr sind das maximal 1.612 Euro für Versicherte mit den Pflegegraden 2 bis 5.
2. Die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim
Die Versicherung übernimmt die Kosten bis zu acht Wochen. Aber auch hier maximal 1.612 Euro pro Jahr für Versicherte mit den Pflegegraden 2 bis 5. Mit dem Pflegegrad 1 kann man bis zu 125 Euro Zuschuss für die Kurzzeitpflege erhalten. Das ist über den Entlastungsbetrag möglich.
Teilstationäre Pflege
Die teilstationäre Pflege nennt man auch Tages- und Nachtpflege. Zur Tages- oder Nachtpflege ist der Pflegebedürftige einmal oder mehrmals pro Woche in einem Pflegeheim. Entweder tagsüber oder nachts. Die Pflege übernehmen dort professionelle Pfleger. Die Pflegeversicherung zahlt dafür pro Monat:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|
- | 689 Euro | 1.298 Euro | 1.612 Euro | 1.995 Euro |
Vollstationäre Pflege
In der vollstationären Pflege wohnt der Pflegebedürftige dauerhaft in einem Pflegeheim. Die Pflegeversicherung zahlt pro Monat:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|
125 Euro | 770 Euro | 1.262 Euro | 1.775 Euro | 2.005 Euro |
Manche pflegebedürftige Menschen leben in einer Einrichtung der Behindertenhilfe. Zum Beispiel in einem Wohnheim für Menschen mit Schwerstbehinderung. Dann zahlt die Versicherung einen Zuschuss von 266 Euro pro Monat für Pflegebedürftige in allen fünf Pflegegraden. Unabhängig davon bekommen sie die Eingliederungshilfe.
Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können einen Entlastungs-Betrag bekommen. Das Geld soll Pflegebedürftige und pflegende Angehörige unterstützen. Zum Beispiel durch eine Hilfe im Haushalt oder durch längere Kurzzeitpflege. Der Entlastungs-Betrag wird nicht automatisch bezahlt. Man muss nachweisen, wofür man das Geld braucht. Pro Monat zahlt die Versicherung maximal 125 Euro in allen fünf Pflegegraden.
Pflegehilfsmittel
Die Pflegeversicherung gibt Geld für Pflegehilfsmittel bei der Pflege zuhause. Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Windeln. Jeder Pflegebedürftige bekommt pro Monat 40 Euro.
Geld für barrierefreien Umbau
Wenn Pflegebedürftige zuhause gepflegt werden, muss manchmal die Wohnung umgebaut werden. Zum Beispiel eine Dusche ohne Stufe oder ein Haltegriff für die Toilette. Für solche Umbauarbeiten zahlt die Pflegeversicherung bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Wenn mehrere Pflegebedürftige zusammen wohnen, bezahlt sie Umbauarbeiten bis zu 16.000 Euro. Das kommt zum Beispiel in einer ambulant betreuten Wohngruppe vor. Anspruch auf das Geld haben Pflegebedürftige in allen fünf Pflegegraden.
Betreute Wohngruppen
Es gibt Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngruppen leben. Diese Wohngruppen nennt man auch Pflege-WGs. Die Bewohner können zusätzliches Geld bekommen. Jeder Pflegebedürftige in der Wohngruppe kann 214 Euro pro Monat erhalten. Mit dem Geld kann man zum Beispiel einen Betreuer für die Wohngruppe bezahlen.
Die Pflegeversicherung fördert die Gründung von Pflege-WGs. Bei Gründung einer Pflege-WG kann jeder Pflegebedürftige 2.500 Euro bekommen. Maximal aber 10.000 Euro pro Wohngruppe. Das gilt für Pflegebedürftige in allen fünf Pflegegraden.
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